Sichern Sie sich staatliche Förderungen für Informationssicherheit & Informationssicherheitskonzepte

An alle bayerischen kommunalen Gebietskörperschaften & deren Zusammenschlüsse Gemeinden, Landkreise, Städte & Märkte

im Rahmen der Verbesserung der Informationssicherheit für alle bayerischen kommunalen Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüsse, weist das Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (LSI) darauf hin, dass bayerische Kommunen verpflichtend ein Informationssicherheitskonzept eingeführt haben müssen. Rechtliche Grundlage ist Art. 43 Abs. 1 BayDiG. Hierzu gibt es vom Bayerischen Staatsministerium Fördergelder für die Umsetzung und Implementierung eines Informationssicherheitsmanagement Systems (ISMS).

Sichern Sie sich staatliche Förderungen für Informationssicherheit & Informationssicherheits-
konzepte

An alle bayerischen kommunalen Gebietskörperschaften & deren Zusammenschlüsse Gemeinden, Landkreise, Städte & Märkte

im Rahmen der Verbesserung der Informationssicherheit für alle bayerischen kommunalen Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüsse, weist das Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (LSI) darauf hin, dass bayerische Kommunen verpflichtend ein Informationssicherheitskonzept eingeführt haben müssen. Rechtliche Grundlage ist Art. 43 Abs. 1 BayDiG. Hierzu gibt es vom Bayerischen Staatsministerium Fördergelder für die Umsetzung und Implementierung eines Informationssicherheitsmanagement Systems (ISMS).

Sichern Sie sich staatliche Förderungen für Informationssicherheit & Informationssicherheitskonzepte

An alle bayerischen kommunalen Gebietskörperschaften & deren Zusammenschlüsse Gemeinden, Landkreise, Städte & Märkte

im Rahmen der Verbesserung der Informationssicherheit für alle bayerischen kommunalen Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüsse, weist das Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (LSI) darauf hin, dass bayerische Kommunen verpflichtend ein Informationssicherheitskonzept eingeführt haben müssen. Rechtliche Grundlage ist Art. 43 Abs. 1 BayDiG. Hierzu gibt es vom Bayerischen Staatsministerium Fördergelder für die Umsetzung und Implementierung eines Informationssicherheitsmanagement Systems (ISMS).

CosH unterstützt Sie bei der Beantragung der Fördergelder, bei der Beratung und Umsetzung eines ganzheitlichen ISM-Systems in Ihrer Kommune, Gemeinde oder Stadt.

Was ist Informationssicherheit genau und warum ist es vor allem für öffentliche Einrichtungen so wichtig?

  • Als Informationssicherheit definiert man gemeinhin den
    Schutz von IT Systemen vor Schäden und Bedrohungen
  • Informationssicherheit und Cyber-Security umfassen alle technischen und organisatorischen Maßnahmen
  • Dazu zählen z.B. Zugriffskontrollen, Rechtemanagement, Proxies, Risikobewertung etc.
  • Informationssicherheit ist ein andauernder Prozess. Vor allem öffentliche Einrichtungen und Unternehmen sollten Ihren Status und Ihre Sicherheitsmaßnahmen daher kontinuierlich überprüfen
  • Cyberkriminalität und die damit einhergehenden Bedrohungen werden immer komplexer, die Angreifer zunehmend professioneller.
  • Das Problem: Mit der zunehmenden Vernetzung wächst gleichzeitig die Angriffsfläche. Jedes Gerät, das nicht ausreichend geschützt ist, stellt für Cyberkriminelle eine potenzielle Einstiegsluke dar.
  • Umso wichtiger ist es für Unternehmen aller Größen und Branchen heute, die eigenen IT Systeme effektiv vor Bedrohungen und Schäden zu schützen.

34.000 Mails mit Schadprogrammen wurden 2022 monatlich
durchschnittlich in deutschen Regierungsnetzten abgefangen
Quelle: BSI, „Die Lage der IT Sicherheit in Deutschland 2022“

Wer ist antragsberechtigt?

Alle bayerischen kommunalen Gebietskörperschaften

Deren Zusammenschlüsse, Gemeinden, Städte & Märkte

in öffentliche-rechtlicher Form gegründete Unternehmen mit Sitz in Bayern

Was wird gefördert und wie hoch ist der Fördersatz?

Gefördert werden können: Vorstufe eines ISMS (ISK V4.0 oder höher, CSIS12 oder VdS10000), BSI IT-Grundschutz (nationaler Standard) oder ISO IEC 27001 (internationaler Standard)

ISK V4.0

50%

bis zu 5.000 €

CSIS12

50%

bis zu 15.000 €

BSI Basis Absicherung / Kernabsicherung

60%

bis zu 20.000 €

BSI Standard Absicherung oder ISO 27001

75%

bis zu 60.000 €

Wie kann CosH sie dabei unterstützen?

Welche Ausgaben sind förderfähig, welche nicht?

  • Beratung und Begleitung bei der Implementierung durch fachkundige IT-Dienstleister
  • Schulungen für Mitarbeiter
  • Umsetzung eines ISMS oder einer Vorstufe
  • Hardware

  • Software

  • Interne Aufwände und Ressourcen

Wie ist der Ablauf der Förderung?

Ausarbeitung eines ganzheitlichen Informationssicherheits-
konzeptes

Antragsstellung der Förderung (mit allen benötigten Formularen und Nachweisen)

ca. 4 Wochen Bearbeitungszeit

nach Genehmigung Start der Maßnahmen

Webinar + Kontaktaufnahme und Erstgespräch

IST-Aufnahme  Ihrer Informationssicherheit vor Ort

Ausarbeitung Informationssicherheits-
konzepts

Antragsstellung (ca. 4 Wochen Bearbeitungszeit)

Beginn der Maßnahmen / Umsetzung

Endprüfung und Abnahme durch Prüfstelle