Sichern Sie sich staatliche Förderungen für Informationssicherheit & Informationssicherheitskonzepte
An alle bayerischen kommunalen Gebietskörperschaften & deren Zusammenschlüsse Gemeinden, Landkreise, Städte & Märkte
im Rahmen der Verbesserung der Informationssicherheit für alle bayerischen kommunalen Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüsse, weist das Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (LSI) darauf hin, dass bayerische Kommunen verpflichtend ein Informationssicherheitskonzept eingeführt haben müssen. Rechtliche Grundlage ist Art. 43 Abs. 1 BayDiG. Hierzu gibt es vom Bayerischen Staatsministerium Fördergelder für die Umsetzung und Implementierung eines Informationssicherheitsmanagement Systems (ISMS).
Sichern Sie sich staatliche Förderungen für Informationssicherheit & Informationssicherheits-
konzepte
An alle bayerischen kommunalen Gebietskörperschaften & deren Zusammenschlüsse Gemeinden, Landkreise, Städte & Märkte
im Rahmen der Verbesserung der Informationssicherheit für alle bayerischen kommunalen Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüsse, weist das Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (LSI) darauf hin, dass bayerische Kommunen verpflichtend ein Informationssicherheitskonzept eingeführt haben müssen. Rechtliche Grundlage ist Art. 43 Abs. 1 BayDiG. Hierzu gibt es vom Bayerischen Staatsministerium Fördergelder für die Umsetzung und Implementierung eines Informationssicherheitsmanagement Systems (ISMS).
Sichern Sie sich staatliche Förderungen für Informationssicherheit & Informationssicherheitskonzepte
An alle bayerischen kommunalen Gebietskörperschaften & deren Zusammenschlüsse Gemeinden, Landkreise, Städte & Märkte
im Rahmen der Verbesserung der Informationssicherheit für alle bayerischen kommunalen Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüsse, weist das Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (LSI) darauf hin, dass bayerische Kommunen verpflichtend ein Informationssicherheitskonzept eingeführt haben müssen. Rechtliche Grundlage ist Art. 43 Abs. 1 BayDiG. Hierzu gibt es vom Bayerischen Staatsministerium Fördergelder für die Umsetzung und Implementierung eines Informationssicherheitsmanagement Systems (ISMS).
CosH unterstützt Sie bei der Beantragung der Fördergelder, bei der Beratung und Umsetzung eines ganzheitlichen ISM-Systems in Ihrer Kommune, Gemeinde oder Stadt.
Was ist Informationssicherheit genau und warum ist es vor allem für öffentliche Einrichtungen so wichtig?
- Als Informationssicherheit definiert man gemeinhin den
Schutz von IT Systemen vor Schäden und Bedrohungen - Informationssicherheit und Cyber-Security umfassen alle technischen und organisatorischen Maßnahmen
- Dazu zählen z.B. Zugriffskontrollen, Rechtemanagement, Proxies, Risikobewertung etc.
- Informationssicherheit ist ein andauernder Prozess. Vor allem öffentliche Einrichtungen und Unternehmen sollten Ihren Status und Ihre Sicherheitsmaßnahmen daher kontinuierlich überprüfen
- Cyberkriminalität und die damit einhergehenden Bedrohungen werden immer komplexer, die Angreifer zunehmend professioneller.
- Das Problem: Mit der zunehmenden Vernetzung wächst gleichzeitig die Angriffsfläche. Jedes Gerät, das nicht ausreichend geschützt ist, stellt für Cyberkriminelle eine potenzielle Einstiegsluke dar.
- Umso wichtiger ist es für Unternehmen aller Größen und Branchen heute, die eigenen IT Systeme effektiv vor Bedrohungen und Schäden zu schützen.
34.000 Mails mit Schadprogrammen wurden 2022 monatlich
durchschnittlich in deutschen Regierungsnetzten abgefangen
Quelle: BSI, „Die Lage der IT Sicherheit in Deutschland 2022“
Wer ist antragsberechtigt?
Wie kann CosH sie dabei unterstützen?
Welche Ausgaben sind förderfähig, welche nicht?
Wie ist der Ablauf der Förderung?
Webinar + Kontaktaufnahme und Erstgespräch
IST-Aufnahme Ihrer Informationssicherheit vor Ort
Ausarbeitung Informationssicherheits-
konzepts
Antragsstellung (ca. 4 Wochen Bearbeitungszeit)
Beginn der Maßnahmen / Umsetzung
Endprüfung und Abnahme durch Prüfstelle